Wire Drive - Nutzungsbedingungen
Update: Mai, 2026
Dieser Anhang für Wire Drive („Drive Anhang“) ist Bestandteil der Vereinbarung, die die Nutzung der Wire-Dienste durch den Kunden regelt, sei es ein Master Services Agreement, ein Bestellformular, Online-Nutzungsbedingungen oder ein gleichwertiges verbindliches Instrument (die „Vereinbarung“). Groß geschriebene Begriffe, die im Drive Anhang nicht definiert sind, haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung. Im Streitfall hat dieser Drive Anhang Vorrang, jedoch ausschließlich hinsichtlich des Gegenstands ebendieses.
1. Leistungsumfang
1.1. Leistungsbeschreibung. Wire Drive ist eine Kollaborations- und Datenspeicherfunktion (der „Dienst“), die von der Wire Swiss GmbH bereitgestellt und über Wire Messenger, den Wire Web-Client sowie zugehörige Wire-Anwendungen zugänglich ist. Sie ermöglicht es Nutzern, digitale Dateien („Drive-Inhalte“) hochzuladen, zu speichern, zu organisieren, zu suchen, zu versionieren und zu teilen. Wire Drive kann Kollaborationsfunktionen umfassen, wie geteilte Ordner/Bereiche, Berechtigungs- und Zugriffskontrollen, linkbasiertes Teilen (sofern aktiviert), Aktivitäts-/Verlaufsansichten sowie weitere innerhalb von Wire Drive verfügbare Kollaborationsfunktionen („Kollaborationsfunktionen“).
„Drive-Inhalte“ bezeichnet Dateien und zugehörige Metadaten, die in Wire Drive hochgeladen, dort gespeichert und verarbeitet werden. Drive-Inhalte umfassen keine Nachrichten, Anrufdaten oder sonstige Kommunikationsinhalte, die über die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messaging- oder Anruffunktion von Wire verarbeitet werden, auch wenn diese Funktionen innerhalb desselben Teams, derselben Gruppe oder desselben Workspace verfügbar sind.
1.2. Art des Dienstes. Wire Drive stellt eine kollaborationsorientierte Speicherfunktion dar. Sofern nicht durch ein gesondert unterzeichnetes Bestellformular oder einen Nachtrag ausdrücklich aktiviert, ist Wire Drive nicht dafür konzipiert, als:
- Langzeitarchivierungssystem;
- Aufbewahrungssystem für Compliance-Zwecke;
- primäre Backup-Lösung; oder
- gesetzlich vorgeschriebenes Dokumenten-Aufbewahrungssystem
zu fungieren.
1.3. Verantwortung des Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für:
- die Beurteilung der Eignung von Wire Drive für den beabsichtigten Verwendungszweck;
- die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten;
- die Aufrechterhaltung unabhängiger Sicherungskopien kritischer Daten; sowie
- die ordnungsgemäße Konfiguration der administrativen Kontrollen.
Soweit konfigurierbar, ist der Kunde für die Konfiguration und Verwaltung der Kollaborationsfunktionen (einschließlich Berechtigungen, Freigabeeinstellungen und Benutzerzugang) verantwortlich und haftet für alle Handlungen seiner Nutzer und Administratoren innerhalb von Wire Drive. Die Funktionen zur administrativen Steuerung und Berechtigungsverwaltung richten sich nach den Möglichkeiten, die in der jeweils gültigen Version von Wire Drive zum betreffenden Zeitpunkt verfügbar sind.
2. Verschlüsselung und Datenverarbeitungsmodell
2.1. Verschlüsselung at-rest. Drive-Inhalte werden im Ruhezustand (at-rest) mit Branchenstandard-Verschlüsselungsverfahren verschlüsselt.
2.2. Zugriffsmodell. Anders als die Messaging-Funktion von Wire basiert Wire Drive nicht auf einem clientseitigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsmodell. Wire kann auf Drive-Inhalte in entschlüsselter Form zugreifen, soweit dies für die Bereitstellung, Aufrechterhaltung, Absicherung oder Unterstützung des Dienstes vernunftgemäß erforderlich ist, einschließlich zur Fehlerbehebung, Missbrauchsprävention sowie für Integritäts- und Sicherheitszwecke, unter Einhaltung geeigneter Zugriffskontrollen.
2.3. Metadatenverarbeitung. Wire Drive verarbeitet Metadaten zu Drive-Inhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Dateinamen; (ii) Ordnernamen; (iii) Dateigröße; (iv) Änderungszeitstempel; sowie (v) Hashtags oder Klassifizierungsfelder. Solche Metadaten können von der Applikation für Indexierungs-, Such- und Kollaborationsfunktionen verarbeitet werden. Dateimetadaten sind weder Ende-zu-Ende-verschlüsselt noch im Ruhezustand verschlüsselt.
2.4. Suche und Dateivorschau. Eine serverseitige Verarbeitung kann erfolgen für: (i) Vorschau- und Miniaturbildgenerierung; (ii) Indexierungs- und Suchfunktionen; (iii) Versionskontrolle und Kollaborationsfunktionen; sowie (iv) Sicherheitsprüfungen (einschließlich Malware-Erkennung und -Präventionsmechanismen).
2.5. Keine Gewährleistung von Kollaborationsergebnissen. Wire gewährleistet nicht, dass die Kollaborationsfunktionen frei von Verzögerungen, Synchronisationskonflikten oder versionsbedingten Abweichungen sind, die in kollaborativen Umgebungen systemimmanent auftreten können. Soweit verfügbar, ist der Kunde für die ordnungsgemäße Konfiguration von Zugriffsberechtigungen und Freigabeeinstellungen verantwortlich.
3. Speicherung, Versionierung und Aufbewahrung
3.1. Datenspeicherung. Wire Drive stellt während der aktiven Laufzeit des Abonnements bzw., sofern nicht anwendbar, während der Laufzeit der Vereinbarung und des jeweiligen Bestellformulars, das den Dienst abdeckt, eine Datenspeicherung für Drive-Inhalte bereit.
3.2. Speicherkapazität. Wire kann angemessene technische Speichergrenzen gemäß dem jeweiligen Abonnementplan oder der Dienstkonfiguration anwenden. Metriken zum Speicherverbrauch sind dem Kunden möglicherweise während bestimmter Rollout-Phasen des Dienstes nicht zugänglich. Sofern die Nutzung des Kunden die vereinbarte Speicherzuweisung wesentlich überschreitet, wird Wire dem Kunden eine schriftliche Mitteilung zustellen und eine angemessene Frist von mindestens vierzehn (14) Tagen einräumen, um die Nutzung zu reduzieren oder das Abonnement zu erweitern, bevor technische Beschränkungen angewendet werden, es sei denn, eine sofortige Beschränkung ist zum Schutz der Sicherheit oder Integrität des Dienstes erforderlich, in welchem Fall Wire den Kunden so bald wie vernünftigerweise durchführbar benachrichtigen wird.
3.3. Versionierung. Sofern die Versionierung aktiviert ist, werden frühere Versionen von Drive-Inhalten bis zur Löschung der primären („Master“-)Datei aufbewahrt, sofern nichts anderes konfiguriert oder vertraglich vereinbart wurde. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, kann Wire angemessene technische Grenzen für (i) die Anzahl der aufbewahrten Versionen und/oder (ii) die Dauer der Versionsaufbewahrung festlegen, um die Systemintegrität, Sicherheit und Leistung aufrechtzuerhalten. Wire kann solche Grenzen mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen schriftlich aktualisieren. Wire wird angemessene Bemühungen unternehmen, vor dem Datum einer solchen Mitteilung erstellte Versionen zu bewahren, gewährleistet jedoch nicht, dass bestehende Versionen von Änderungen der Aufbewahrungsgrenzen unberührt bleiben, soweit technische oder systemintegritätsbezogene Einschränkungen dies erfordern.
3.4. Papierkorb. Gelöschte Drive-Inhalte können vorübergehend für einen begrenzten Wiederherstellungszeitraum im Papierkorb aufbewahrt werden, der durch die Konfiguration des Dienstes und den jeweiligen Abonnementplan bestimmt wird. Solche Inhalte werden innerhalb eines wirtschaftlich angemessenen Zeitraums nach der Löschung endgültig aus den aktiven Produktionssystemen gelöscht, vorbehaltlich von Backup- und Systemintegritätsanforderungen.
3.5. Löschumfang. Das Löschen von Drive-Inhalten (einschließlich des Löschens nach einem Downgrade oder einer Kündigung gemäß den nachstehenden Bestimmungen) umfasst das Löschen des zugehörigen Versionsverlaufs, der Papierkorb-Inhalte, abgeleiteter Daten (wie Miniaturbilder, Vorschauen oder Indexierungsartefakte) sowie zugehöriger Metadaten-/Indexeinträge, soweit diese technisch innerhalb von Wire Drive verarbeitet werden und es technisch durchführbar ist, vorbehaltlich der Backup- und Protokollausnahmen in diesem Anhang.
3.6. Keine Pflicht zur unbefristeten Aufbewahrung. Wire übernimmt keine Verpflichtung zur unbefristeten Aufbewahrung von Drive-Inhalten über die Abonnementlaufzeit hinaus.
3.7. Fair Use. Wire Drive unterliegt den im jeweiligen Abonnementplan oder Bestellformular festgelegten Speicher- und Nutzungsgrenzen. Wire kann die Gesamtnutzung des Systems überwachen und angemessene technische Beschränkungen auferlegen, sofern die Nutzung des Kunden übermäßig oder unverhältnismäßig ist oder in wesentlicher und andauernder Weise die Leistung oder Sicherheit des Dienstes beeinträchtigt. Vor der Anwendung solcher Beschränkungen wird Wire eine schriftliche Mitteilung zustellen und eine Mindestfrist von vierzehn (14) Tagen zur Reduzierung der Nutzung auf ein angemessenes Niveau oder zur Erweiterung des Speichers einräumen, es sei denn, sofortige Maßnahmen sind zum Schutz der Sicherheit oder Integrität des Dienstes erforderlich, in welchem Fall Wire den Kunden so bald wie vernünftigerweise durchführbar benachrichtigen wird.
4. Downgrade des Drive-Abonnements
4.1. Sofortige Auswirkungen eines Downgrades. Bei einem Downgrade auf einen Plan ohne Wire Drive werden: (i) Uploads und neue Freigaben deaktiviert; (ii) externe Freigabelinks, sofern aktiviert, möglicherweise deaktiviert; sowie (iii) soweit technisch verfügbar, der Zugriff auf Drive-Inhalte auf einen Nur-Lese-Zugriff beschränkt. Wire kann bestehende Link-basierte Freigaben deaktivieren, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Konversationen, für die zuvor Wire Drive aktiviert war, können nach dem Downgrade weiterhin die Standard-Messaging-Funktionen von Wire verwenden, einschließlich des Ende-zu-Ende-verschlüsselten Dateiaustauschs, soweit zutreffend.
4.2. Grace Period (Exportfenster). Nach einem Downgrade behält der Kunde für einen Zeitraum von bis zu dreißig (30) Tagen zum Zwecke des Exports von Drive-Inhalten vollen Zugriff auf bestehende Drive-Inhalte („Exportfenster“). Während des Exportfensters kann der Kunde auf Drive-Inhalte zugreifen und diese exportieren, jedoch keine neuen Inhalte hochladen oder neue Freigabelinks erstellen. Soweit technisch verfügbar, kann Wire den Zugriff während des Exportfensters auf einen Nur-Lese-Zugriff beschränken. Nach Ablauf des Exportfensters wird der Zugriff auf Drive-Inhalte deaktiviert und die Löschung erfolgt gemäß Ziffer 4.3.
4.3. Löschung nach Ablauf der Grace Period. Nach Ablauf der Grace Period und innerhalb eines wirtschaftlich angemessenen Zeitraums werden: (i) Drive-Inhalte endgültig aus den aktiven Systemen gelöscht; (ii) Versionsverlauf und Papierkorb-Inhalte entfernt; sowie (iii) auf Drive bezogene Zugangsdaten deaktiviert.
4.4. Nichtzahlung / Sperrung / Missbrauch. Bei Sperrung des Dienstzugangs wegen Nichtzahlung kann Wire die Nachfrist auf mindestens sieben (7) Tage verkürzen, sofern Wire dem Kunden vor einer Löschung von Drive-Inhalten eine schriftliche Mitteilung über die Sperrung und die verkürzte Grace Period zugestellt hat. Bei Sperrung wegen Verdachts auf Missbrauch, eines Sicherheitsvorfalls oder einer gesetzlichen Verpflichtung kann Wire die Nachfrist weiter verkürzen oder gänzlich entfallen lassen, soweit dies zum Schutz des Dienstes oder zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtung vernunftgemäß erforderlich ist, unbeschadet der Verpflichtungen des Kunden aus der Vereinbarung.
5. Beendigung des Dienstes
5.1. Team-Löschung. Wenn der Administrator des Kunden ein Team über die Admin-Oberfläche löscht, führt dies zur dauerhaften und unwiderruflichen Löschung aller zugehörigen Daten in der Wire-Umgebung, einschließlich Drive-Inhalten, Benutzerkonten und zugehöriger Metadaten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Datenexporte (gemäß Ziffer 6.1 unten) vor der Einleitung der Team-Löschung abgeschlossen wurden. Wire schließt die Haftung für Daten, die gemäß einer bestätigten Administratoranweisung gelöscht wurden, im gesetzlich zulässigen Umfang aus.
5.2. Zugang nach Vertragsbeendigung (Nur-Export). Sofern die Vereinbarung gekündigt wird oder abläuft und das Team des Kunden vor der Beendigung nicht gelöscht wurde, wird Wire angemessene Bemühungen unternehmen, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, Drive-Inhalte für einen Zeitraum von bis zu dreißig (30) Tagen nach der Beendigung zu exportieren, vorbehaltlich der technischen Umsetzung und systembedingter Einschränkungen. Sofern der Kunde sein Team vor oder zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits gelöscht hat, gilt kein Exportfenster nach Vertragsbeendigung, und die Drive-Inhalte gelten gemäß Ziffer 5.1 als endgültig gelöscht.
5.3. Backups. Gelöschte Drive-Inhalte können für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel nicht mehr als sieben (7) Tage) gemäß den Standard-Backup-Zyklen in verschlüsselten System-Backups verbleiben. Solche Backup-Daten sind: (i) für den Kunden nicht zugänglich; (ii) nicht durchsuchbar; und (iii) werden automatisch überschrieben. Wire ist nicht verpflichtet, gelöschte Drive-Inhalte aus Backups wiederherzustellen.
5.4. Protokolldaten. Wire kann Sicherheits-, Audit- und Betriebsprotokolle (einschließlich Kollaborations- und Freigabe-Aktivitätsprotokolle) für einen begrenzten Zeitraum aufbewahren, soweit dies für Sicherheits-, Integritäts-, Missbrauchspräventions- und rechtliche Compliance-Zwecke gemäß den dokumentierten Aufbewahrungsrichtlinien von Wire vernunftgemäß erforderlich ist.
6. Datenportabilität
6.1. Export. Während der Abonnementlaufzeit oder der vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Kunde entweder (i) den Export von Drive-Inhalten durch Kontaktaufnahme mit Wire beantragen oder (ii), soweit verfügbar, die Self-Service-Exportfunktionalität zum direkten Export von Drive-Inhalten nutzen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist die Self-Service-Exportfunktionalität geplant und wird in einem zukünftigen Release verfügbar gemacht.
6.2. Administrative Kontrolle. Massen- oder mandantenweite Exportfunktionen können auf autorisierte Kundenadministratoren beschränkt sein.
6.3. Format. Exporte werden in vom Dienst unterstützten maschinenlesbaren Standardformaten bereitgestellt.
6.4. Einschränkungen. Wire kann angemessene technische Einschränkungen (z. B. Rate Limiting) anwenden, die zur Aufrechterhaltung der Dienst-Integrität und -Sicherheit erforderlich sind.
6.5. Exportumfang. Über Wire Drive bereitgestellte Exporte umfassen die zugrunde liegenden Drive-Inhalte (Dateien und Ordnerstruktur) sowie die zugehörigen Systemkennungen, die zur Rekonstruktion der Inhaltshierarchie erforderlich sind. Bestimmte Metadaten, einschließlich Tags, Aktivitätsverlauf oder interne Systemkennungen, sind möglicherweise nicht in den Exportergebnissen enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich in der Dienstdokumentation angegeben ist.
7. Bereitstellungsmodelle
7.1. Wire Cloud-Bereitstellung. Wenn Wire Drive in der öffentlichen Cloud-Umgebung von Wire bereitgestellt wird: (i) handelt Wire als Auftragsverarbeiter gemäß dem DPA; (ii) gelten die in der Vereinbarung aufgeführten Unterauftragsverarbeiter; und (iii) wird die Infrastruktur in der vereinbarten Region gehostet.
7.2. Private Cloud-Bereitstellung. Bei Bereitstellung in einer dedizierten privaten Cloud-Umgebung werden Infrastrukturisolierung und Hosting-Parameter im jeweiligen Bestellformular festgelegt.
7.3. On-Premises-Bereitstellung. Bei Bereitstellung auf einer vom Kunden kontrollierten Infrastruktur: (i) ist der Kunde für die Infrastruktursicherheit und Datenaufbewahrung verantwortlich; (ii) ist der Zugriff von Wire auf den vereinbarten Support- und Wartungsumfang beschränkt; und (iii) verbleiben infrastrukturbezogene Compliance-Pflichten beim Kunden. Zur Klarstellung: Die Speicher-, Löschungs-, Aufbewahrungs-, Verschlüsselungs-, Backup- und Fair-Use-Bestimmungen dieses Drive Schedules gelten ausschließlich für von Wire gehostete Cloud-Bereitstellungen. Soweit Wire Drive auf einer vom Kunden kontrollierten Infrastruktur bereitgestellt wird, sind diese Bestimmungen in dem Umfang nicht anwendbar, in dem Wire die betreffende Infrastruktur nicht betreibt oder kontrolliert; die maßgeblichen Pflichten ergeben sich aus dem Bestellformular oder dem Statement of Work für die betreffende Bereitstellung.
8. Externe Freigabe und Inhaltsverantwortung
8.1. Verantwortung des Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Drive-Inhalte, die über Wire Drive hochgeladen, gespeichert oder geteilt werden.
8.2. Keine Überwachungspflicht. Wire überwacht Drive-Inhalte nicht aktiv.
8.3. Sperrung, Entfernung und Aufbewahrung. Wire behält sich das Recht vor, den Zugriff auf bestimmte Drive-Inhalte zu sperren, deren Freigabe zu deaktivieren oder den Zugriff darauf zu entfernen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit dies zum Schutz der Sicherheit oder Integrität des Dienstes vernunftgemäß erforderlich ist. Ungeachtet der Löschungsbestimmungen kann Wire bestimmte Drive-Inhalte und zugehörige Protokolle aufbewahren, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Beantwortung rechtmäßiger Anfragen, zur Untersuchung von Missbrauchsfällen oder Sicherheitsvorfällen oder zur Durchsetzung der Vereinbarung vernünftigerweise erforderlich ist. Eine solche Aufbewahrung ist auf das gesetzlich Vorgeschriebene oder vernunftmäßig Notwendige zu beschränken und begründet keinen allgemeinen Legal-Hold-Dienst für den Kunden.
8.4. Automatisierte Sicherheitsmaßnahmen. Wire kann automatisierte Sicherheitsmaßnahmen einsetzen, einschließlich Malware-Scans, und kann den Zugriff auf Drive-Inhalte, die vernünftigerweise als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, automatisch sperren, unter Quarantäne stellen oder einschränken. Solche Maßnahmen begründen keine allgemeine Pflicht zur Inhaltsüberwachung. Diese Sicherheitsscan-Mechanismen können nicht alle schädlichen Inhalte erkennen und stellen keine Sicherheitsgarantie dar.
9. Verhältnis zu DPA und SLA
9.1. Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA). Die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb von Wire Drive unterliegt der Datenverarbeitungsvereinbarung („DPA“). Die Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten erfolgt gemäß den in diesem Anhang festgelegten Lebenszyklus-Regeln.
9.2. Service Level Agreement (SLA). Etwaige für Wire Drive geltende Service-Level-Verpflichtungen sind ausschließlich im jeweiligen SLA und/oder Bestellformular festgelegt. Auf Wire Drive sind keine Service-Level-Verpflichtungen anwendbar, sofern diese nicht ausdrücklich dort vereinbart wurden. Zur Klarstellung: Die im Cloud-SLA der Vereinbarung enthaltenen Service-Level-Verpflichtungen erstrecken sich nicht automatisch auf Wire Drive. Wire Drive-Verfügbarkeiten, soweit vorhanden, sind ausschließlich im jeweiligen Bestellformular oder einem gesondert unterzeichneten SLA-Nachtrag festgelegt.
10. Haftung
Die in der Vereinbarung enthaltenen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten vollumfänglich für Wire Drive, einschließlich hinsichtlich: (i) Datenverlust; (ii) Löschung von Drive-Inhalten gemäß diesem Drive Schedule; sowie (iii) etwaiger Einschränkungen der Versionsaufbewahrung, Exportfunktionalität oder Wiederherstellbarkeit gemäß den vorstehenden Bestimmungen. Zur Klarstellung haftet Wire nicht für die Löschung von Drive-Inhalten, die: (i) gemäß den in diesem Drive Schedule beschriebenen Aufbewahrungs- und Löschungsmechanismen erfolgt ist; (ii) auf der Grundlage einer bestätigten Administratoranweisung vorgenommen wurde; oder (iii) nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist im Anschluss an ein Downgrade oder eine Vertragsbeendigung eingetreten ist.
11. Abonnement und Preisstruktur
11.1. Add-on-Modell. Wire Drive ist als Erweiterung (Add-on) zu Wire Messenger-Abonnements verfügbar und setzt ein aktives Wire Messenger-Abonnement voraus. Die Anzahl der Wire Drive-Lizenzen entspricht derzeit der Anzahl der Nutzer im Team des Kunden. Wire behält sich das Recht vor, das Lizenzmodell mit angemessener Vorankündigung zu aktualisieren. Die Gebühren werden jährlich gemäß dem jeweiligen Bestellformular abgerechnet.
11.2. Rollenbasierter Zugriff. Der Zugriff auf Wire Drive ist nach einem rollenbasierten Modell strukturiert. Die Zugriffsrechte für jede Rolle sind in der Wire Drive-Dokumentation und im jeweiligen Bestellformular festgelegt. Wire kann die mit den einzelnen Rollen verbundenen Zugriffsrechte von Zeit zu Zeit mit angemessener Vorankündigung aktualisieren, sofern eine solche Aktualisierung die wesentlichen Kernrechte einer Rolle während einer laufenden Abonnementlaufzeit nicht ohne Zustimmung des Kunden wesentlich einschränkt.
11.3. Gemeinsamer Speicherpool. Der Speicher unter Wire Drive wird derzeit auf gepoolter Basis über alle lizenzierten Drive-Nutzer im Team des Kunden zugewiesen, wie im jeweiligen Bestellformular festgelegt. Wire behält sich das Recht vor, das Speicherzuweisungsmodell mit angemessener Vorankündigung zu aktualisieren. Der Speicher wird unter allen Drive-Nutzern innerhalb des Teams oder Mandanten des Kunden geteilt und nicht auf Einzelnutzerbasis zugewiesen.
11.4. Zusätzlicher Speicher. Zusätzliche Speicherkapazität gemäß dem jeweils gültigen Speichermodell ist auf Anfrage verfügbar. Wire wird den anwendbaren Tarif und etwaige zusätzliche Bedingungen schriftlich bestätigen; diese Bestätigung wird Bestandteil des bestehenden Bestellformulars. Zusätzlicher Speicher unterliegt im Übrigen denselben Bedingungen wie die Basisspeicherzuweisung.
11.5. Jährliche Laufzeit. Wire Drive-Abonnements unterliegen einer jährlichen Laufzeit, sofern im Bestellformular nichts anderes vereinbart ist. Die Gebühren sind gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen fällig.
11.6. Preisänderungen. Wire behält sich das Recht vor, die Wire Drive-Preise mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens sechzig (60) Tagen vor Ablauf der laufenden jährlichen Laufzeit anzupassen, gemäß den Gebührenanpassungsbestimmungen der Vereinbarung.
11.7. Aktualisierungen dieses Anhangs. Wire behält sich das Recht vor, diesen Drive-Anhang von Zeit zu Zeit zu aktualisieren oder zu ändern. Bei wesentlichen Änderungen wird Wire betroffene Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens sechzig (60) Tagen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich informieren. Die fortgesetzte Nutzung von Wire Drive nach dem Inkrafttreten einer Aktualisierung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Sofern ein Kunde einer wesentlichen Änderung widerspricht, kann er sein Wire Drive-Abonnement durch schriftliche Mitteilung an Wire innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung über die betreffende Änderung kündigen, unbeschadet der Fortführung etwaiger anderer Dienste im Rahmen der Vereinbarung. Bestimmungen dieses Drive-Anhangs, die durch eine aktualisierte Version ersetzt wurden, treten mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Version außer Kraft, mit Ausnahme von Rechten oder Pflichten, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind.
11.8. Einstellung des Dienstes. Wire behält sich das Recht vor, Wire Drive als eigenständige Funktion oder als Dienst mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens einhundertachtzig (180) Tagen schriftlich einzustellen. Im Falle der Einstellung wird dem Kunden ein Exportfenster von mindestens dreißig (30) Tagen nach dem Einstellungsdatum zur Verfügung gestellt, um Drive-Inhalte zu exportieren; vorausbezahlte Gebühren, die auf den Zeitraum nach der Einstellung entfallen, werden anteilig erstattet. Die Einstellung von Wire Drive berührt nicht die Fortführung sonstiger Dienste im Rahmen der Vereinbarung.
12. Zulässige Nutzung
Der Kunde ist allein verantwortlich für alle über Wire Drive hochgeladenen, gespeicherten oder geteilten Drive-Inhalte und hat sicherzustellen, dass deren Nutzung allen anwendbaren Gesetzen und der Vereinbarung entspricht.
Der Kunde darf Wire Drive nicht verwenden, um Inhalte hochzuladen, zu speichern, zu übertragen oder zu teilen, die: (i) rechtswidrig, verletzend, verleumderisch oder betrügerisch sind; (ii) Malware, Viren oder sonstigen Schadcode enthalten; (iii) die Zugriffskontrollen, Sicherheitsmaßnahmen oder Verschlüsselungsmechanismen von Wire umgehen oder zu umgehen versuchen; oder (iv) Rechte an geistigem Eigentum oder Datenschutzrechte Dritter verletzen.
Wire behält sich das Recht vor, den Zugriff auf Drive-Inhalte, die gegen diesen Abschnitt verstoßen, zu sperren oder diese zu entfernen, sowie den Zugriff des Kunden auf Wire Drive bei wesentlichen oder wiederholten Verstößen gemäß der Vereinbarung auszusetzen oder zu beenden.